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PKV-KompassTarifprüfung

So funktioniert die PKV-Tarifprüfung in fünf Schritten

Sie senden eine kurze Anfrage ohne Gesundheitsdaten und ohne Anschrift. PKV-Kompass übermittelt sie einmalig an genau einen ausgewählten unabhängigen Versicherungsmakler. Dieser prüft mögliche Tarifalternativen innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft und meldet sich schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden. Analyse und Angebot sind kostenlos; Sie entscheiden erst danach.

Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung

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Schritt 1: Ihre Anfrage — fünf Angaben genügen

Das kurze Formular fragt Berufsstatus, ungefähre Beitragshöhe, Dauer Ihrer privaten Versicherung, Versicherungsgesellschaft und Kontaktdaten ab. Die Beitragshöhe reicht als Größenordnung; ein genauer Betrag ist für die erste Einordnung nicht nötig.

PKV-Kompass fragt dabei keine Gesundheitsdaten und keine Postanschrift ab. Sie müssen auch keinen Versicherungsschein hochladen. Weitere Unterlagen besprechen Sie nur mit dem Makler, wenn Sie das möchten.

Schritt 2: Auswahl genau eines Partners

Ihre Anfrage geht an genau einen ausgewählten privaten Partner: einen unabhängigen Versicherungsmakler. Es gibt keine Empfängerliste und keine parallele Übergabe an mehrere Makler.

Der Partnername wird nicht als Werbeelement auf dieser Website veröffentlicht. Vor der Beratung muss für Sie klar sein, mit welchem Unternehmen und welchem Vermittler Sie sprechen. Der Makler stellt sich mit Namen und Firma vor.

Schritt 3: Einmalige Weitergabe — kein Mehrfachverkauf

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung der angefragten Tarifprüfung einmalig an den ausgewählten Partner übermittelt. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung. Die bei Ihrer Anfrage geltende Fassung des Einwilligungstextes wird dokumentiert.

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Einzelheiten zu Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer und Ihren Rechten stehen in der Datenschutzerklärung.

Schritt 4: Prüfung und schriftliche Optionen

Der ausgewählte Makler prüft, ob innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft Tarifalternativen nach § 204 VVG infrage kommen. Beim internen Tarifwechsel werden erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen nach den gesetzlichen Regeln angerechnet.

Beitrag und Leistungen werden gegenübergestellt, bevor Sie entscheiden. Gleichartiger Versicherungsschutz bedeutet nicht, dass jedes Detail identisch ist. Erstattungsgrenzen, Selbstbehalt oder einzelne Bausteine können abweichen. Für Mehrleistungen kann der Versicherer eine Risikoprüfung, einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.

Schritt 5: Sie entscheiden — Kosten vorher transparent

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.

Mit dem Absenden der Anfrage schließen Sie keinen Tarifwechsel ab. Ergibt die Prüfung keine sinnvolle Alternative oder entscheiden Sie sich dagegen, entsteht kein Honorar.

Was PKV-Kompass nicht tut

PKV-Kompass nimmt Ihre Anfrage entgegen und übermittelt sie einmalig an einen ausgewählten privaten Partner. Dieser unabhängige Versicherungsmakler prüft mögliche Tarifalternativen innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft.

PKV-Kompass berät nicht selbst, vergleicht keine Versicherungsgesellschaften und verkauft keine Versicherungsverträge. Ihre Anfrage wird nicht mehrfach vermittelt.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wer meldet sich bei mir?

Genau ein ausgewählter unabhängiger Versicherungsmakler. Ihre Anfrage wird nur einmal an diese eine Stelle weitergegeben; es gibt keine parallele Vermittlung an mehrere Makler.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Nicht im Anfrageformular. Bei einer später geprüften Mehrleistung darf der Versicherer für diesen Mehranteil eine Risikoprüfung durchführen und gegebenenfalls einen Zuschlag oder Leistungsausschluss verlangen.

Was passiert mit meinen Daten?

Verarbeitet werden die Angaben aus dem Formular. Sie werden einmalig an genau einen ausgewählten privaten Partner übermittelt. Alle Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Kann ich meine Einwilligung widerrufen?

Ja. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Was passiert, wenn kein Wechsel sinnvoll ist?

Dann bleibt es bei der kostenlosen Einordnung. Ein Honorar entsteht nur, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden.

Offizielle Quellen

Kostenlose Ersteinschätzung

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.

Einmalige Weitergabe an genau einen ausgewählten Partner.

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