PKV-Beitrag im Alter: Warum der Beitrag weiter steigt und was Versicherte prüfen können
Der Beitrag der privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen. Er ist eine feste Größe, die bis ins hohe Alter läuft.
Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung
Beitrag im Alter kostenlos prüfen lassenWarum der PKV-Beitrag im Alter nicht sinkt
Der Beitrag wird beim Eintritt nach Alter und Tarif kalkuliert und danach nicht mehr einkommensabhängig angepasst. Ob das Einkommen wächst, gleich bleibt oder im Ruhestand sinkt, ändert daran nichts.
Alterungsrückstellungen wurden gebildet, um die steigenden Kosten im Alter abzufedern — trotzdem steigen viele Tarife weiter, weil die Leistungsausgaben der PKV zuletzt 2025 um 6,9 % zugelegt haben (PKV-Verband, Pressemitteilung vom 04.02.2026).
Was § 204 VVG im Alter ermöglicht
Das Wechselrecht nach § 204 VVG gilt altersunabhängig: Wechsel in einen gleichartigen Tarif der eigenen Gesellschaft, Anrechnung der Alterungsrückstellungen, für die bisherigen Leistungen ohne Risikozuschlag.
Gerade im Alter ist das entscheidend, weil die gebildeten Rückstellungen den größten Wert des Vertrags darstellen — bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens gingen sie größtenteils verloren.
Was im Alter nicht mehr geht
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Und wer aus einem Bisex-Tarif mit Abschluss vor dem 21.12.2012 in einen Unisex-Tarif wechselt, kann diesen Schritt nicht rückgängig machen. Beides sind Gründe, jeden Wechsel erst nach schriftlicher Tarifübersicht zu entscheiden.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wann ist der Tarifwechsel im Alter möglich?
Jederzeit, ohne Frist — das Recht aus § 204 VVG endet nicht mit einem bestimmten Alter.
Welche Nachteile kann ein Tarifwechsel im Alter haben?
Der neue Tarif kann einzelne Leistungen anders regeln als der alte. Wer einen Bisex-Tarif verlässt, kann nicht zurück. Beides prüft der Makler anhand der Tarifübersicht, bevor etwas beauftragt wird.
Bleiben die Alterungsrückstellungen beim Wechsel erhalten?
Ja. Beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft werden die Alterungsrückstellungen auf den neuen Tarif angerechnet.
Wer führt die Prüfung durch?
Ein unabhängiger Versicherungsmakler. PKV-Kompass nimmt die Anfrage entgegen und stellt den Kontakt her — beraten wird ausschließlich dort.
Kostenlose Ersteinschätzung
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
Einmalige Weitergabe an genau einen ausgewählten Partner.