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PKV-KompassTarifprüfung

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Diese Nachteile sind möglich

Ein interner Tarifwechsel kann den Beitrag verändern. Er kann aber auch Leistungsunterschiede, einen anderen Selbstbehalt oder dauerhafte Folgen mit sich bringen.

Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung

Tarifwechsel mit Leistungsprüfung starten

Leistungsbausteine können sich ändern

Gleichartiger Versicherungsschutz bedeutet nicht, dass jedes Tarifdetail identisch ist. Erstattungsgrenzen, Selbstbehalte oder einzelne Leistungsbedingungen können anders ausgestaltet sein.

Deshalb müssen Beitrag und Leistungen vor jeder Entscheidung schriftlich gegenübergestellt werden.

Der Wechsel von Bisex zu Unisex ist nicht umkehrbar

Tarife mit Abschluss vor dem 21. Dezember 2012 können noch nach Geschlecht kalkuliert sein. Ein Wechsel aus einem solchen Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif kann nicht rückgängig gemacht werden.

Welche Auswirkungen das auf spätere Tarifmöglichkeiten hat, gehört ausdrücklich in die Prüfung.

Auch der neue Tarif kann später angepasst werden

Ein Tarifwechsel garantiert keine dauerhaft unveränderten Beiträge. Auch ein neuer Tarif kann künftig angepasst werden.

Außerdem besteht kein Anspruch auf einen frei gewählten Wunschtarif. Entscheidend sind gleichartiger Versicherungsschutz und die konkrete Tarifstruktur.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was ist ein wichtiger dauerhafter Punkt beim Tarifwechsel?

Der Wechsel von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Kalkulationsart muss deshalb vor der Entscheidung geprüft werden.

Kann der neue Tarif andere Leistungen haben?

Ja. Einzelne Bausteine und Bedingungen können anders ausgestaltet sein. Das muss in der schriftlichen Gegenüberstellung sichtbar sein.

Kann der neue Tarif später ebenfalls teurer werden?

Ja. Ein interner Tarifwechsel schützt nicht vor späteren Beitragsanpassungen.

Was kostet die Prüfung, wenn kein Wechsel sinnvoll ist?

Analyse und Angebot sind kostenlos. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.

Einmalige Weitergabe an genau einen ausgewählten Partner.

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