PKV für Selbstständige: den vollen Beitrag kostenlos prüfen lassen
Selbstständige tragen den Beitrag komplett allein. Nach Jahren im selben Tarif lohnt die Prüfung eines Wechsels innerhalb der Gesellschaft besonders.
Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung
Beitrag als Selbstständiger kostenlos prüfenKein Zuschuss, keine Bemessungsgrenze
Kein Arbeitgeberzuschuss, keine Beitragsbemessungsgrenze: Selbstständige zahlen den vollen Tarifbeitrag jeden Monat selbst. Angestellte in der privaten Krankenversicherung erhalten dagegen einen Zuschuss des Arbeitgebers zu ihrem Beitrag (§ 257 SGB V); diesen Ausgleich gibt es für Selbstständige und Freiberufliche nicht.
Damit wirkt jede Beitragsanpassung in voller Höhe — und jede Beitragssenkung ebenso. Der eigene Tarif ist für Selbstständige deshalb kein Nebenthema, sondern ein fester Kostenblock der Selbstständigkeit.
Was der interne Tarifwechsel leistet
Nach § 204 VVG können Sie innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif mit geringerem Beitrag wechseln. Die Alterungsrückstellungen werden angerechnet.
Für die bisherigen Leistungen darf kein Risikozuschlag verlangt werden; nur bei Mehrleistungen sind Zuschläge möglich, und nur für diese.
Geprüft werden kann mehr als der Kernbeitrag: Auch Bausteine wie Selbstbehalt oder Krankentagegeld gehören zum Vertragsbild. Welche Ansatzpunkte in Ihrem Tarif bestehen, stellt der ausgewählte unabhängige Versicherungsmakler schriftlich gegenüber. Ein Wechsel der Gesellschaft ist dafür nicht nötig — und wäre mit dem Verlust eines Großteils der Alterungsrückstellungen verbunden.
Ablauf und Kosten
Der für Ihre Anfrage ausgewählte unabhängige Versicherungsmakler prüft kostenlos Ihre Optionen und meldet sich schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden.
Analyse und Angebot sind kostenlos. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Gilt § 204 VVG auch für Selbstständige?
Ja. Das Wechselrecht knüpft am privaten Versicherungsvertrag an, nicht am Berufsstatus. Es gilt gleichermaßen für Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Rentnerinnen und Rentner.
Kann ich Krankentagegeld und Beitragsentlastung mitprüfen lassen?
Ja. Gerade das Krankentagegeld ist für Selbstständige der existenzsichernde Baustein: Während Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten (§ 3 EFZG), springt bei Selbstständigen nur der vereinbarte Krankentagegeld-Tarif ein. Solche Bausteine werden in der Prüfung mit betrachtet; was davon geändert wird, entscheiden Sie.
Muss ich meine Gesellschaft wechseln?
Nein. Die Prüfung findet innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft statt.
Was kostet die Prüfung?
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
Offizielle Quellen
Kostenlose Ersteinschätzung
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
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