PKV-Beitragserhöhung: Ursachen, Rechte und nächste Schritte
Private Krankenversicherungen können Beiträge anpassen, wenn gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einem Erhöhungsbrief können Sie neben Zahlen oder einem Versichererwechsel auch einen internen Tarifwechsel prüfen. § 204 VVG regelt dieses Wechselrecht innerhalb Ihrer Gesellschaft.
Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung
Erhöhung kostenlos prüfen lassenWarum private Krankenversicherungen Beiträge erhöhen
Der Beitrag der privaten Krankenversicherung wird nicht nach Ihrem Einkommen berechnet. Grundlage sind unter anderem der vereinbarte Leistungsumfang, das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und die Kalkulation des jeweiligen Tarifs.
Weichen maßgebliche Rechnungsgrundlagen dauerhaft von der Kalkulation ab und sind die gesetzlichen Schwellen erreicht, werden Beiträge überprüft und gegebenenfalls angepasst. Jeder Tarif wird gesondert betrachtet. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Erhöhungssatz für alle Privatversicherten.
Ihre Rechte nach einer Beitragserhöhung
§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden nach den gesetzlichen Regeln angerechnet.
Für Mehrleistungen im Zieltarif kann der Versicherer eine Risikoprüfung durchführen und dafür einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Beitrag und Leistung müssen deshalb immer gemeinsam verglichen werden.
Warum der interne Tarifwechsel oft übersehen wird
Nach einer Erhöhung denken viele zuerst an Weiterzahlen oder Kündigen. Der interne Tarifwechsel ist eine dritte Möglichkeit: Die Gesellschaft bleibt gleich, und geprüft wird, ob ein anderer gleichartiger Tarif zu Ihrer Situation passt.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen folgt anderen Regeln. Abhängig vom Vertragsbeginn kann ein gesetzlich bestimmter Übertragungswert mitgegeben werden. Das ist nicht mit der vollständigen internen Anrechnung gleichzusetzen und sollte vor einer Kündigung schriftlich geprüft werden.
Was Sie vor jeder Entscheidung wissen sollten
Gleichartiger Versicherungsschutz bedeutet nicht identische Tarifbedingungen. Erstattungsgrenzen, Selbstbehalt oder einzelne Leistungsbausteine können sich unterscheiden. Auch ein neuer Tarif schützt nicht vor künftigen Beitragsanpassungen.
Bei älteren Verträgen kann außerdem der Wechsel von einer Bisex- in eine Unisex-Kalkulation eine Rolle spielen. Deshalb gilt: erst schriftliche Gegenüberstellung von Beitrag und Leistung, dann Entscheidung.
Wie die Prüfung über PKV-Kompass abläuft
Sie senden eine kurze Anfrage ohne Gesundheitsdaten und ohne Anschrift. PKV-Kompass übermittelt sie einmalig an genau einen ausgewählten privaten Partner: einen unabhängigen Versicherungsmakler. Dieser prüft mögliche Tarifalternativen innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft.
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Muss ich nach einer Erhöhung die Gesellschaft wechseln?
Nein. § 204 VVG ermöglicht auch einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft. Ein Versichererwechsel ist dafür nicht erforderlich.
Gibt es eine Frist für den internen Tarifwechsel?
Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG besteht während des laufenden Vertrags. Die Beitragserhöhung ist ein möglicher Anlass zur Prüfung, aber keine Voraussetzung für das Wechselrecht.
Darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen?
Für Mehrleistungen des Zieltarifs kann eine Risikoprüfung zulässig sein. Mögliche Zuschläge, Ausschlüsse oder Wartezeiten dürfen sich dabei auf diese Mehrleistungen beziehen.
Ist ein günstigerer Tarif automatisch besser?
Nein. Neben dem Beitrag müssen Leistungsumfang, Selbstbehalt, Erstattungsgrenzen und weitere Tarifbedingungen verglichen werden.
Was kostet die Prüfung?
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden; die Höhe erfahren Sie vorher.
Offizielle Quellen
Kostenlose Ersteinschätzung
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
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