PKV wechseln ohne Gesundheitsprüfung: Was § 204 VVG erlaubt und wo die Grenze liegt
Für den bisherigen Schutz darf beim internen Tarifwechsel kein neuer Risikozuschlag verlangt werden. Bei Mehrleistungen gelten andere Regeln.
Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung
Interne Tarifoptionen kostenlos prüfenWas für den bisherigen Schutz gilt
Beim Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz darf der Versicherer für die bisherigen Leistungen keinen neuen Risikozuschlag und keinen neuen Leistungsausschluss verlangen.
Das bedeutet nicht, dass jeder beliebige Zieltarif vollständig ohne Prüfung zugänglich ist. Entscheidend ist, welche Leistungen bereits versichert waren.
Wann eine Risikoprüfung möglich ist
Enthält der neue Tarif Mehrleistungen, kann der Versicherer für diesen Mehranteil eine Risikoprüfung durchführen. Dafür kann er einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Die rechtliche und tarifliche Abgrenzung sollte vor einer Entscheidung schriftlich nachvollziehbar sein.
Was PKV-Kompass im Formular fragt
Für die Ersteinschätzung fragt PKV-Kompass keine Gesundheitsdaten ab. Ihre Angaben werden einmalig an einen ausgewählten privaten Partner übermittelt.
Der unabhängige Versicherungsmakler prüft die Tarifoptionen. Erst wenn später Mehrleistungen betrachtet werden, kann eine Risikoprüfung durch den Versicherer relevant werden.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Ist jeder Tarifwechsel vollständig ohne Gesundheitsprüfung möglich?
Nein. Für den bisherigen Schutz gelten die Regeln des § 204 VVG. Bei Mehrleistungen kann der Versicherer den Mehranteil prüfen.
Was ist bei Vorerkrankungen?
Für den bisherigen Schutz darf der Versicherer keinen neuen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangen. Bei Mehrleistungen kann die Situation anders sein.
Fragt PKV-Kompass im Formular nach meiner Gesundheit?
Nein. Die Ersteinschätzung kommt ohne Gesundheitsfragen aus. Eine spätere Risikoprüfung kann nur im Zusammenhang mit Mehrleistungen relevant werden.
Was kostet die Prüfung?
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst bei einer späteren Beauftragung an; die Höhe erfahren Sie vorher.
Kostenlose Ersteinschätzung
Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.
Einmalige Weitergabe an genau einen ausgewählten Partner.