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PKV-KompassTarifprüfung

PKV-Tarifwechsel: innerhalb Ihrer Gesellschaft neu prüfen

§ 204 VVG ermöglicht den Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz beim bestehenden Versicherer. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Bei Mehrleistungen gelten besondere Regeln.

Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung

Interne Tarifoptionen prüfen lassen

Was beim internen PKV-Tarifwechsel gleich bleibt

Der Versicherer bleibt derselbe. Sie kündigen nicht Ihre private Krankenversicherung, sondern beantragen einen Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb derselben Gesellschaft. Das unterscheidet den internen Tarifwechsel vom Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen.

Nach § 204 VVG muss der Versicherer Anträge auf einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annehmen. Ein Anspruch auf jeden frei gewählten Tarif oder auf einen bestimmten Beitrag folgt daraus nicht.

Gesundheitsprüfung nur dort, wo Leistungen hinzukommen

Für gleichartige bisherige Leistungen darf der Versicherer keinen neuen Risikozuschlag allein wegen des Tarifwechsels verlangen. Enthält der Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen, kann er für genau diesen Mehranteil einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen.

Die Mehrleistung kann auf Wunsch ausgeschlossen werden, um Risikozuschlag und Wartezeit für diesen Teil abzuwenden. Welche Variante sinnvoll ist, lässt sich nur anhand der konkreten Tarifbedingungen beurteilen.

Diese Unterlagen braucht eine belastbare Prüfung

Hilfreich sind der aktuelle Versicherungsschein, der letzte Beitragsnachtrag oder das Erhöhungsschreiben, die geltenden Tarifbedingungen und vorhandene Informationen zu Selbstbehalt, Risikozuschlägen und Zusatzbausteinen. Gesundheitsdaten fragt PKV-Kompass in der Ersteinschätzung nicht ab.

Der ausgewählte unabhängige Versicherungsmakler vergleicht Beitrag, Selbstbehalt und Leistungen schriftlich. Erst danach entscheiden Sie. Mit dem Absenden der Anfrage beauftragen Sie noch keinen Tarifwechsel.

Ablauf über PKV-Kompass

Sie senden die Anfrage an PKV-Kompass. Wir übermitteln sie einmalig an genau einen ausgewählten privaten Partner. Dieser Makler meldet sich, prüft mögliche interne Tarifalternativen und erläutert die Unterschiede.

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar entsteht erst, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden; die Höhe wird Ihnen vorher genannt.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Muss ich meine Versicherungsgesellschaft wechseln?

Nein. Beim internen Tarifwechsel bleibt Ihre bestehende Gesellschaft Vertragspartner.

Bleiben meine Alterungsrückstellungen erhalten?

Beim internen Wechsel werden die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung auf den neuen Tarif angerechnet.

Ist eine Gesundheitsprüfung ausgeschlossen?

Nicht pauschal. Für höhere oder umfassendere Leistungen kann der Versicherer den Mehranteil prüfen und dafür einen Zuschlag, Ausschluss oder eine Wartezeit verlangen.

Löse ich mit der Anfrage schon einen Tarifwechsel aus?

Nein. Die Anfrage startet nur die kostenlose Prüfung. Ein Wechsel erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Entscheidung.

Offizielle Quellen

Kostenlose Ersteinschätzung

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.

Einmalige Weitergabe an genau einen ausgewählten Partner.

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Was trifft auf Sie zu?

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