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PKV-KompassTarifprüfung

PKV-Beitrag als Rentner: Was Versicherte prüfen können

Mit dem Ruhestand sinkt das Einkommen — der PKV-Beitrag bleibt. Genau deshalb ist der Ruhestandsbeginn der häufigste Anlass, den eigenen Tarif prüfen zu lassen.

Stand 25.08.2026 · Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung

Rentner-Beitrag kostenlos prüfen lassen

Beitrag bleibt, Einkommen sinkt

Wer in Rente geht, zahlt denselben Tarifbeitrag wie zuvor. Ohne Arbeitgeberzuschuss aus dem aktiven Arbeitsverhältnis läuft der volle Betrag weiter.

Einen Teilausgleich schafft § 106 SGB VI: Wer gesetzliche Rente bezieht und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, erhält zu seiner Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Zahlbetrag der Rente und ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.

Die Alterungsrückstellungen im Vertrag federn einen weiteren Teil ab. Die jährlichen Beitragsanpassungen laufen trotzdem — der Zuschuss ändert daran nichts, weil er sich an der Rente bemisst, nicht am Tarif.

Was § 204 VVG im Ruhestand ermöglicht

Das Wechselrecht gilt auch im Ruhestand: gleichartiger Tarif innerhalb der eigenen Gesellschaft, Anrechnung der Alterungsrückstellungen, für die bisherigen Leistungen ohne Risikozuschlag.

Ein Wechsel des Versicherungsunternehmens ist im Ruhestand dagegen kaum sinnvoll, weil die Rückstellungen größtenteils verloren gingen.

Ob in Ihrer Gesellschaft eine passende gleichartige Alternative besteht, zeigt erst die schriftliche Gegenüberstellung. Sie ist auch dann kostenlos, wenn das Ergebnis lautet, im bisherigen Tarif zu bleiben.

Für wen sich die Prüfung im Ruhestand lohnt — und für wen nicht

Prüfen lassen kann jeder Privatversicherte im Ruhestand. Am meisten Spielraum gibt es bei langer Vertragsdauer und hohem Beitrag.

Ausgeschlossen ist niemand. Anfragen können Sie unabhängig von Tarif und Vertragsdauer; was in Ihrem Fall möglich ist, sagt Ihnen der Makler nach der Prüfung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wann ist der Tarifwechsel für Rentner möglich?

Jederzeit, ohne Frist und ohne Mindestlaufzeit — auch nach Rentenbeginn.

Welche Nachteile kann der Wechsel haben?

Einzelne Leistungen können im neuen Tarif anders geregelt sein. Deshalb fordert der ausgewählte Makler die schriftliche Tarifübersicht Ihrer Gesellschaft an und stellt Ihnen Beitrag und Leistungen gegenüber, bevor etwas beauftragt wird.

Muss ich meine Gesellschaft wechseln?

Nein. Geprüft wird ausschließlich innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft. § 204 VVG gilt auch nach Rentenbeginn; den Zuschuss der Rentenversicherung berücksichtigt der Makler in der Gegenüberstellung.

Was kostet die Prüfung?

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.

Offizielle Quellen

Kostenlose Ersteinschätzung

Analyse und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn Sie sich nach dem Gespräch für einen Tarifwechsel entscheiden — die Höhe erfahren Sie vorher, bevor Sie etwas unterschreiben.

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